AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma travSIM GmbH

 

§1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftbedingungen gelten für alle Lieferungen zwischen uns und einem Verbraucher in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

(2) „Verbraucher“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche, juristische Person oder Person des öffentlichen Rechts, die ein Rechtsgeschäft zum Erwerb einer SIM Karte oder einer Dienstleistung (Aufladung) abschließt.

§2 Zustandekommen eines Vertrages, Speicherung des Vertragstextes

(1) Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Bestellungen über unseren Internetshop http://www.travsim.de und http://www.travsim.com .

(2) Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit


travSIM GmbH Domains (travSIM.com, travSIM.de,travSIM.us,travSIM.co.uk,travSIM.co.za)
Marcel Scheifhacken
Friedrich-Franz Str. 19 Haus A
D-14770 Brandenburg a.d.H
Registernummer: HRB27022P
Registergericht Amtsgericht Potsdam

zustande.

(3) Die Präsentation der Waren in unserem Internetshop stellen kein rechtlich bindendes Vertragsangebot unsererseits dar, sondern sind nur eine unverbindliche Aufforderungen an den Verbraucher, Waren zu bestellen. Mit der Bestellung der gewünschten Ware gibt der Verbraucher ein für ihn verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.

Die Annahme des Angebots erfolgt schriftlich oder in Textform oder durch Übersendung der bestellten Ware innerhalb von einer Woche. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist gilt das Angebot als abgelehnt.

(4) Bei Eingang einer Bestellung in unserem Internetshop gelten folgende Regelungen: Der Verbraucher gibt ein bindendes Vertragsangebot ab, indem er die in unserem Internetshop vorgesehene Bestellprozedur erfolgreich durchläuft.

Die Bestellung erfolgt in folgenden Schritten:

1) Auswahl der gewünschten Ware
2) Bestätigen durch Anklicken der Buttons „In den Warenkorb“ 
3) Prüfung der Angaben im Warenkorb
4) Betätigung des Buttons „Jetzt Kaufen“ 
5) Anmeldung im Internetshop nach Registrierung und Eingabe der Anmelderangaben (E-Mail-Adresse und Passwort) oder Gastzugang und Eingabe aller Daten. 
6) Nochmalige Prüfung bzw. Berichtigung der jeweiligen eingegebenen Daten.
7) Verbindliche Absendung der Bestellung.

Der Verbraucher kann vor dem verbindlichen Absenden der Bestellung durch Betätigen der in dem von ihm verwendeten Internet-Browser enthaltenen „Zurück“-Taste nach Kontrolle seiner Angaben wieder zu der Internetseite gelangen, auf der die Angaben des Kunden erfasst werden und Eingabefehler berichtigen bzw. durch Schließen des Internetbrowsers den Bestellvorgang abbrechen. Wir bestätigen den Eingang der Bestellung unmittelbar durch eine automatisch generierte E-Mail (Eingangsbestätigung). Diese stellt noch keine Annahme des Angebotes dar. Die Annahme des Angebots erfolgt schriftlich, in Textform oder durch Übersendung der bestellten Ware innerhalb einer Woche. 

(5) Speicherung des Vertragstextes bei Bestellungen über unseren Internetshop : Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB per E-Mail zu. Die AGB können Sie jederzeit auch unter http://www.travsim.de/agb einsehen. Ihre vergangenen Bestellungen können Sie in unserem Kunden-Bereich unter Mein Konto --> Meine Bestellungen einsehen.

§3 Preise, Versandkosten, Zahlung, Fälligkeit

(1) Die angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile. Hinzu kommen etwaige Versandkosten.

(2) Der Verbraucher hat die Möglichkeit der Zahlung per Vorkasse, Bankeinzug, PayPal, Kreditkarte( Visa, Mastercard, American Express ) .

(3) Hat der Verbraucher die Zahlung per Vorkasse gewählt, so verpflichtet er sich, den Kaufpreis unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.

§4 Lieferung

(1) Sofern wir dies in der Produktbeschreibung nicht deutlich anders angegeben haben, sind alle von uns angebotenen Artikel sofort versandfertig.

(2) Hat der Verbraucher die Zahlung per Vorkasse gewählt, so versenden wir die Ware nicht vor Zahlungseingang.

§5 Nutzungsbedingungen/Erbringung der Telekommunikationsdienstleistung

(1) Die Firma travSIM GmbH ist Vermittler der Telekommunikationsdienstleistung und übernimmt insbesondere für die Netzabdeckung keine Gewähr. Die Telekommunikationsdienstleistung wird vom jeweils im Produkt angegebenen Mobilfunkanbieter erbracht und gewährleistet.

(2) Für die Erbringung der Telekommunikationsdienstleistung gelten jeweils die AGB des zuständigen Mobilfunkanbieters. 1 AGB Mobilfunkanbieter

(3) Der Verbraucher verpflichtet sich, den Zugang zu den Diensten sowie die Dienste selbst nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere

− keine Schadsoftware, unzulässige Werbung, Kettenbriefe oder sonstige belästigende Nachrichten zu übertragen;

− keine gesetzlichen Bestimmungen oder Rechte Dritter, insbesondere Schutzrechte (z.B. Urheber- und Markenrechte) zu verletzen;

− die Dienstleistungen nicht zur Herstellung von Verbindungen zu nutzen, bei denen er aufgrund des Aufbaus der Verbindung Zahlungen oder andere vermögenswerte Gegenleistungen Dritter erhält (z.B. Verbindungen zu Werbehotlines);

− sofern der Kunde Privatkunde ist, diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen.

(4) Bei Zuwiderhandlungen des Verbrauchers gegen § 5 Abschnitt 3 ist der jeweilige Mobilfunkanbieter berechtigt alle erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung des Missbrauchs zu ergreifen.

(5) Für die technischen Voraussetzungen des Endgerätes (Hardware) für die Nutzung der SIM Karten ist die travSIM GmbH nicht verantwortlich.

§6 Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. 

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§7 Widerrufsrecht

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. 

Der Widerruf ist zu richten an:

travSIM GmbH (travSIM.com, travSIM.de,travSIM.us,travSIM.co.uk,travSIM.co.za)
Marcel Scheifhacken
Friedrich-Franz Str. 19 Haus A
D-14770 Brandenburg a.d.H.
E-Mail service@travsim.com


Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang. 

Vom Widerruf ausgenommen sind SIM Karten, die bereits durch den Kunden zur Aktivierung angemeldet wurden und deren Aktivierung bereits erfolgt ist.

Ende der Widerrufsbelehrung
 

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§8 Vertragliche Regelung bezüglich der Rücksendekosten bei Widerruf

Sollten Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, so gilt im Einklang mit § 357 Abs. 2 BGB, folgende Vereinbarung, nach der Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen haben, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben.
Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.

§9 Vertragsprache

Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung.

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§10 Kundendienst

Unser Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen steht Ihnen Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr und am Samstag von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter

Telefon: 0049 3381 269 25 99
E-Mail: service@travsim.com

zur Verfügung. 

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Stand der AGB November 2017

Gratis AGB erstellt von agb.de

 

1 AGB Mobilfunkanbieter:

Three UK: https://www.three.co.uk/terms-conditions

Vodafone Deutschland: https://www.vodafone.de/infofaxe/203.pdf

WorldSIM: https://www.worldsim.com/terms-of-use und https://www.worldsim.com/terms-of-service

t-Mobile USA: https://www.t-mobile.com/Templates/Popup.aspx?PAsset=Ftr_Ftr_TermsAndConditions&print=true

h2o USA: https://www.h2owirelessnow.com/mainControl.php?page=Tc

Lycamobile USA: https://www.lycamobile.us/en/terms-conditions

 

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travSIM GmbH: Allgemeine Geschäftsbedingungen für Prepaid-

Mobilfunkdienstleistungen, gültig ab dem 01.08.2013

 

1.   Geltungsbereich und Änderungen der AGB

1.1  Die  travSIM GmbH nutzt verschiedene Mobilfunkanbieter in den verschiedenen Ländern die die travSIM GmbH anbietet. Die Mobilfunkanbieter des jeweiligen Landes für die jeweilige SIM Karte  (im  folgenden  „Mobilfunkanbieter"  genannt)  erbringt  ihre  Prepaid-Mobilfunkdienstleistungen („die Leistungen") zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB"), die der Vertragspartner („Kunde“) durch Erteilung des Auftrags anerkennt („Prepaid-Mobilfunkvertrag“). Die Geltung abweichender Bedingungen  des Kunden ist ausgeschlossen,  auch  wenn der Mobilfunkanbieter ihnen  nicht  ausdrücklich  widerspricht.  Diese  AGB  werden  ergänzt  durch  produkt-  oder dienstespezifische  Regelungen,  die  auf der jeweiligen Webseite des Mobilfunkanbieter einsehbar und abrufbar sind.  Der Kundendienst der travSIM GmbH ist Ihnen gerne behilflich den Link zu der Webseite des jeweiligen Mobilfunkanbieters zu schicken. kontaktieren Sie uns bei Unklarheiten oder Fragen über kundendienst@travsim.de

1.2  Diese  AGB  gelten  für  alle  ab  dem    01.08.2013  abgeschlossenen  Prepaid-

Mobilfunkverträge über Leistungen von den jeweiligen Mobilfunkanbieter der gekauften SIM Karte.  travSIM ist kein Mobilfunkanbieter und kann daher auch nicht für die Netzqualität oder Netzabdeckung garantieren. Durch die Nutzung der SIM Karte akzeptiert der Kunde die AGBs des jeweiligen Mobilfunkanbieters

1.3 Der Mobilfunkanbieter ist berechtigt, dem Kunden das Vertragsverhältnis betreffende Mitteilungen durch Zusendung  an  die  vom  Kunden  benannte  Anschrift  oder  durch  eine  Textnachricht  über  den Kurznachrichtendienst („SMS“) zu übersenden.

2.   Vertragsschluss und Vertragslaufzeit

2.1  Der Prepaid-Mobilfunkvertrag zwischen Mobilfunkanbieter und dem Kunden kommt mit Zugang der Auftragsbestätigung,  spätestens  mit  Bereitstellung  der  Leistung  (Freischaltung  der Mobilfunkkarte) zustande.

2.2  travSIM  stellt  dem  Kunden  eine  Mobilfunkkarte des jeweiligen Mobilfunkanbieters („Prepaid  Card“)  zur  Verfügung.  Die Nutzungsmöglichkeit  der  Prepaid  Card  in  dem  von  der Mobilfunk  Netzwerks.

Des vom Mobilfunkanbieters  betriebenen  Mobilfunknetz  wird  auf  Antrag  des  Kunden  eingeräumt  (Kundenaktivierung).  Die  Kundenaktivierung  erfolgt  durch  Angabe  der  erforderlichen  Daten  im  Rahmen  der

Registrierung via Hotline oder der Online-Registrierung auf der Homepage. Der Kunde ist ver-

pflichtet, die Daten korrekt anzugeben. Die Kundenaktivierung wird abgeschlossen, indem der

Kunde  einen ersten Anruf (First Call) tätigt.

2.3  Der Mobilfunkanbieter kann die Annahme des Kundenauftrags ablehnen, wenn ein schwerwiegender Grund vorliegt,  z.  B.  der  Kunde  unrichtige  Angaben  macht  oder  der  begründete  Verdacht  besteht, dass der Kunde die Leistungen missbräuchlich zu nutzen beabsichtigt.

2.4  Der Prepaid-Mobilfunkvertrag endet mit endgültiger Deaktivierung gemäß Ziffer 6.3.

2.5  Das  Recht  beider  Vertragspartner  zur  fristlosen  Kündigung  aus  wichtigem  Grund  bleibt  aus-

drücklich unberührt.

3.   Leistungsumfang

3.1  Der Inhalt des Prepaid-Mobilfunkvertrags zwischen Mobilfunkanbieters und dem Kunden richtet sich, soweit nicht abweichend anders vereinbart, nach dem Inhalt des Auftragsformulars, den bei Vertragsschluss aktuellen Leistungsbeschreibungen und Preislisten sowie diesen AGB soweit auf

diese im Bestellvorgang hingewiesen wurde. Die Leistungsbeschreibungen und Preislisten liegen in den Mobilfunkanbieters Verkaufsstellen oder online Webseiten zur Einsichtnahme durch den Kunden bereit oder werden dem Kunden durch die Möglichkeit der Kenntnisnahme in jeweils zumutbare Weise zur Kenntnis gebracht. Änderungen erfolgen unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und werden dem Kunden bekanntgemacht.

3.2  Der Mobilfunkanbieter stellt dem Kunden die Prepaid Card mit einer Rufnummer, zwei persönlichen Identifikationsnummern  („PIN")  sowie  zwei  entsprechenden  persönlichen  Entsperrungscodes  („PUK“) zur Verfügung. Prepaid Card und PIN sind Voraussetzung für den Zugang zu dem vom Mobilfunkanbieter betriebenen GSM-Mobilfunknetz,  dessen  Lizenznehmerin  die jeweilige Firma ist die das Netz betreibt. Der PUK kann zur Legitimation gegenüber dem Kundenservice genutzt werden.  

3.3  Die Rufnummer der Prepaid-Card wird dem Kunden bei Erwerb mitgeteilt, z. B. in dem „Willkommensbrief“. Kunden müssen Änderungen von Rufnummern hinnehmen, wenn diese durch

Maßnahmen oder Entscheidungen der Regulierungsbehörde gegenüber dem Mobilfunkanbieters und der dazu ergangenen Verfahrensregelungen veranlasst sind oder die Zuteilung aufgrund unrichtiger Angaben des Kunden erfolgt ist.

3.4  Die Leistungen des Mobilfunkanbieters sind räumlich auf den Empfangs- und Sendebereich des jeweiligen Landes und jeweiligen Mobilfunkanbieters Mobilfunknetzes  beschränkt.  Darüber

hinaus ist der Kunde im Rahmen des Angebotes vom Mobilfunkanbieters berechtigt, Verbindungen mit Anschlüssen im Ausland sowie Verbindungen über ausländische Mobilfunknetze in Anspruch zu

nehmen,  soweit  der Mobilfunkanbieter dies  technisch  ermöglicht  und  dies  mit  den  jeweiligen  ausländischen Netzbetreibern vereinbart hat. Für Verbindungen im Ausland und aus dem Ausland gelten die Bedingungen von Prepaid Roaming.

3.5  Im Rahmen des Prepaid-Mobilfunkvertrags stellt der Mobilfunkanbieter dem Kunden die Nutzung von Telekommunikationsdiensten im Sinne von § 3 Nr. 24 TKG im Rahmen dieser AGB zur Verfügung.

Hierbei handelt es sich um gegen Entgelt erbrachte Leistungen, die ganz oder überwiegend in

der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen. 

3.6  Über  die  Telekommunikationsdienstleistung  gemäß  Ziffer  3.5  hinaus  gewährt  der Mobilfunkanbieter  dem Kunden eventuell den Zugang zu sog. „Premiumdiensten“ im Sinne von § 3 Nr. 17 b TKG, insbesondere zu solchen Diensten, die über einen bestimmten Rufnummernbereich erbracht werden, in deren Rahmen eine weitere Dienstleistung, anders als die Telekommunikationsdienstleistung gemäß Ziffer  3.5,  vom Mobilfunkanbieter oder  einem  Dritten  erbracht  wird.  Premiumdienste  sind  insbesondere Chatdienste, Musikdienste, Unterhaltungsdienste, Unterhaltungsdienste für Erwachsene, Foren

und Service Hotlines. Premiumdienste können auch über normale Festnetznummern erbracht

werden. Insgesamt ist es dabei unerheblich, ob für die weitere Dienstleistung über das Verbin-

dungsentgelt hinaus ein separates Entgelt anfällt oder nicht. Soweit für die weitere Dienstleis-

tung ein über das Verbindungsentgelt hinausgehendes separates Entgelt anfällt und dafür kei-

ne separate Rechnung erstellt wird, wird sie dem diese Leistung nutzenden Kunden gegenüber

gemeinsam mit der Telekommunikationsdienstleistung gemäß Ziffer 3.5 und Ziffer 5 abgerechnet.

3.7  Der Mobilfunkanbieter gewährleistet auch bei grundsätzlich vorhandener Netzabdeckung keine Mobilfunkversorgung innerhalb geschlossener Räume, da diese durch die spezifischen baulichen Gegebenheiten beeinträchtigt sein kann.

3.8  Der Mobilfunkanbieter erbringt ihre Leistungen im Rahmen der  Kapazitätsgrenzen des jeweiligen Mobilfunknetzes.  Zeitweilige  Störungen,  Beschränkungen  oder  Unterbrechungen  der  Leistungen  können sich auch in Not- und Katastrophenfällen, durch atmosphärische Bedingungen und geographische Gegebenheiten sowie funktechnische Hindernisse, Unterbrechung der Stromversorgung oder wegen technischer Änderungen an den Anlagen des Mobilfunkanbieter (z. B. Verbesserungen des Netzes, Verlegung der Standorte von Anlagen), wegen sonstiger Maßnahmen (z.

B. Wartungsarbeiten, Reparaturen usw.), die für die ordnungsgemäße oder verbesserte Erbringung der Leistungen erforderlich sind, oder aus Gründen höherer Gewalt (einschließlich Streiks und Aussperrungen) ergeben.

3.9  Ziffer 3.8 gilt entsprechend für Störungen,  Beschränkungen oder Unterbrechungen von Telekommunikationsanlagen  Dritter,  die  vom Mobilfunkanbieter zur  Erfüllung  der  Verpflichtungen  aus  dem Kundenverhältnis benutzt werden.

4.     Zusatzdienstleistungen

4.1  Für  Prepaid  Zusatzdienstleistungen  oder  Premiumdienste  gemäß  Ziffer  3.6,  die  der Mobilfunkanbieter erbringt,  gelten  separate  Geschäftsbedingungen,  Leistungsbeschreibungen  und  Preislisten  insbesondere mit ggf. abweichenden Vertragslaufzeiten und Kündigungsmöglichkeiten. Änderungen  einer  Prepaid  Zusatzdienstleistung  zuungunsten  des  Kunden  (z.B.  Leistungseinschränkungen  oder  Preiserhöhungen)  berechtigen  den  Kunden  nicht  zur  Sonderkündigung  dieses Prepaid-Mobilfunkvertrags.

4.2  Werden Zusatzdienstleistungen durch Kooperationspartner erbracht, entsteht ein unmittelbares

Vertragsverhältnis  zwischen  dem  Kunden  und  dem  Kooperationspartner.  Die  Kooperationspartner sind im Rahmen des Angebotes und/oder in der jeweiligen Leistungsbeschreibung oder

Preisliste kenntlich gemacht. Die Leistung vom Mobilfunkanbieter beschränkt sich hierbei auf die Bereitstellung  des  technischen  Zugangs  zu  den  Endeinrichtungen  des  Kooperationspartners  sowie die Diensteverwaltung und das Inkasso. Für Fehlleistungen der von dem Kooperationspartner

eingesetzten Endgeräte sowie für die Erfüllung von dessen Pflichten haftet Mobilfunkanbieter nicht. Leistungseinschränkungen  oder  Preiserhöhungen  der  Kooperationspartner  berechtigen  den  Kun-

den  nicht  zur  Sonderkündigung  dieses  Mobilfunkvertrags.  Entsprechend  finden  diese  in  Ziffer 4.2 festgelegten Bedingungen auch Anwendung auf Premiumdienste gemäß  Ziffer 3.6 soweit diese Durch Dritte erbracht werden.

5.  Abrechnung,  Vorleistungspflicht  des  Kunden  und  Bezahlung  der  Leistungen  über  Aufladungen des Prepaid Guthabenkontos 

5.1 Der Mobilfunkanbieter berechnet  folgende  Entgelte  und  stellt  diese  dem  Kunden  gemäß  dieser  Ziffer 5  in

Rechnung:

a)  einen etwaigen einmaligen Anschlusspreis;

b)  etwaige Grund- oder Paketpreise oder einen etwaigen Mindestumsatz,

c)  die nutzungsabhängigen Verbindungsentgelte, 

d)  die nutzungsabhängigen Verbindungsentgelte zu Premiumdiensten gemäß Ziffer 3.6, auch

wenn diese über eine Festnetznummer erbracht werden, und unabhängig davon, ob für die

weitere Dienstleistung über das Verbindungsentgelt hinaus ein separates Entgelt anfällt  o-

der nicht,

e)  die  sonstigen  nutzungsabhängigen  und  nutzungsunabhängigen  Entgelte  (z.B.  für  Zusatzdienstleistungen),

f)  das für den Premiumdienst gemäß Ziffer 3.6 über das Verbindungsentgelt hinausgehende

separate Entgelt, und

g)  die sonstigen in diesen AGB oder in der Preisliste aufgeführten Entgelte,

soweit diese jeweils erhoben werden oder anfallen, nach Maßgabe der jeweils gültigen Preisliste abhängig von der Tarifwahl des Kunden. Vertragsgrundlage sind die in den Preislisten ausgewiesenen Bruttopreise.

5.2  Die Mobilfunkanbieter-Leistungen aus dem Vertrag sowie aus den Verträgen über die Zusatzdienstleistungen  und  Premiumdienste  sind  vom  Kunden  vorauszuzahlen;  der  Kunde  ist  somit  vorleistungspflichtig. Er kann daher die Leistungen des Vertrags und der Zusatzdienstleistungen sowie der Premiumdienste nur nutzen, wenn ein hinreichendes Guthaben auf dem bei Mobilfunkanbieter im

Rahmen  seines  Vertrags  über  die  Prepaid  Card  eingerichteten  individuellen  Guthabenkontos

(„Prepaid Guthabenkonto“) vorhanden ist.

5.3  Von dem Prepaid Guthabenkonto werden zeitgleich mit der Erbringung der Leistung die Entgelte  gemäß  Ziffer 5.1  in  Abzug  gebracht.  Laufende  Verbindungen  werden  bei  Verbrauch  des

Prepaid  Guthabens  sofort  unterbrochen.  Der Mobilfunkanbieter kann  eine  Erhöhung  des  gesetzlichen  Umsatzsteuersatzes an den Kunden weitergeben, so dass sich die nutzungsabhängigen sowie der nutzungsunabhängigen Bruttoentgelte erhöhen. Eine etwaige Erhöhung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes  und  die  daraus  resultierende  Erhöhung  der  nutzungsabhängigen  sowie  der nutzungsunabhängigen Bruttoentgelte berechtigen den Kunden nicht zur Sonderkündigung.

5.4  Die Vorauszahlungen kann der Kunde – soweit jeweils vor Ort verfügbar – in Form von „Aufladungen“ wie folgt entrichten: (a) über ein elektronisches Auflade-System, (b) durch Einlösung

einer  Prepaid  Cash  Card  oder  (c)  per  Bestellung auf  das  unter

www.travsim.de Shop Angebote.

5.5  Zahlungseingänge bei Vorkasse,  die  ohne  bzw.  mit  einem  falschen  Verwendungszweck  (Telefonnummer) oder Kundennummer auf dem Bankkonto der travSIM eingehen, können nicht als Aufladung bearbeitet werden. 

5.6  Gibt der Kunde eine falsche oder eine an einen anderen Kunden vergebene Telefonnummer

an, kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Inhaber der irrtümlich angegebenen Telefonnummer den Aufladebetrag verbraucht. In diesem Fall haftet travSIM, soweit von travSIM nicht zu vertreten, nicht für den etwaigen Guthabenverbrauch und kann den Betrag nicht erstatten.  Hat  der  Kunde  eine  falsche,  aber  nicht  vergebene  Telefon-

nummer  angegeben,  wird  der  Zahlungsbetrag  an  die  beauftragte  Bank  zurückgesendet  und

steht dem Kunden dort wieder zur Verfügung.

5.7  Bei  Aufladung  durch  Überweisung/Bareinzahlung  erfolgt  die  Buchung  nach  Zahlungseingang

auf  dem  travSIM-Konto.  Bei  Einlösung  einer  Prepaid  CashCard  wird  dem  Kunden  innerhalb

weniger Minuten der Nennwert der Prepaid CashCard auf seinem Prepaid Guthabenkonto gut-

geschrieben. 

5.8  Eine Bezahlung auf Rechnung ist nicht vorgesehen.

5.9  Der Mobilfunkanbieter ermöglicht dem Kunden, den Kontostand des Prepaid Guthabenkontos abzufragen. Es erfolgt eine taggenaue Abrechnung. Die Angabe des Guthabenkontostandes ist unverbindlich und begründet keinen selbständigen Anspruch des Kunden auf Leistungen in entsprechender Höhe.

5.10  Der Kunde kann Einwendungen gegen die Abbuchung von Beträgen von seiner Prepaid Card nur möglich, wenn diese unverbindlich nach der jeweiligen Abbuchung beim jeweiligen Mobilfunkanbieter erheben. Kontaktieren Sie hierzu den jeweiligen Mobilfunkanbieter.

6.  Aktivitätszeitfenster, endgültige Deaktivierung und Ende des Vertrags

6.1  Innerhalb  des  Aktivitätszeitfensters  kann  der  Kunde  abgehende  Verbindungen  führen.  Die

Dauer des Aktivitätszeitfensters beträgt nach Aktivierung  je nach Anbieter zwischen 60 Tagen und 3 Monate und  wird  in  Abhängigkeit  einer  Aufladung  von Minimum Guthabenbetrag  des jeweiligen Mobilfunkanbieter um  weitere 60 Tage bis  6  Monate verlängert. Die jeweilige Dauer des Aktivitätszeitfensters wird vom jedem Mobilfunkanbieter unterschiedlich gehandhabt. Die jeweilige Dauer können Sie durch unseren Kundendienst oder des Kundendienst des jeweiligen Mobilfunkanbieters herrausfinden.

Das Aktivitätszeitfenster verlängert sich jeweils durch weitere Aufladungen entsprechend. 

6.2  Maximal kann die Dauer des Aktivitätszeitfensters 12 Monate betragen. Die jeweilige maximale

Dauer ergibt sich aus dem mit dem Kunden vereinbarten Tarif.

6.3  Endet das Aktivitätszeitfenster hat der Mobilfunkanbieter die  Möglichkeit die Prepaid Card endgültig zu deaktiviert.

Ein  gegebenenfalls  noch  bestehendes  Prepaid-Guthaben verfällt und kann nicht gutgeschrieben werden.

6.4  Nach dem die SIM Karte vom Mobilfunkanbieter deaktiviert wurde kann diese nicht mehr verwendet werden und auch nicht wieder aktiviert werden.

6.5  Der Kunde kann travSIM über den Kundendienst unter service@travsim.com kontaktieren und eine neue SIM Karte für das gleiche Land mit einen Discount bekommen.

6.6  Ist das Guthaben vor Ablauf des Aktivitätszeitfensters verbraucht, sind bis zum Ende des Aktivitätszeitfensters Erreichbarkeit eingehende  Verbindungen  möglich,  auch  wenn  keine Wiederaufladung  der  Prepaid  Card  erfolgt. Dies ist in Ländern wie die USA eventuell nicht möglich da dort eine Gebühr für eignende Gespräche erhoben wird.

7.   Pflichten des Kunden im Umgang mit Benutzerkennung und „PIN“

7.1  Die persönlichen Identifikationsnummern (PIN) und die persönlichen Entsperrungscodes (PUK)

sind geheim zu halten, so dass die unbefugte Nutzung der Prepaid Card durch Dritte oder ein

Missbrauch,  der  persönlichen  Informationen  welche  auf  der  Prepaid  Card  gespeichert  sind

vermieden werden. Der Kunde wird die PIN unverzüglich ändern, wenn er vermutet, dass unberechtigte Dritte Kenntnis von ihr erlangt haben.

7.2  Der Kunde hat dem Mobilfunkanbieter den Verlust, den Diebstahl oder die unberechtigte Drittnutzung der PIN sowie des PUK unverzüglich mitzuteilen. 

8.  Pflichten des Kunden im Umgang mit der Prepaid Card

8.1  Die Prepaid Card wird dem Kunden zum vertrags- und funktionsgerechten Gebrauch überlas-

sen. Sie bleibt Eigentum des Mobilfunkanbieters.  Der Mobilfunkanbieter darf die Prepaid Card jederzeit gegen eine Ersatzkarte austauschen.

8.2   Die Prepaid Card ist vom Kunden sorgfältig aufzubewahren, so dass Missbrauch und Verlust 

        vermieden werden. 

8.3   Der Kunde hat dem Mobilfunkanbieter den Verlust, den Diebstahl oder die unberechtigte Drittnutzung der Prepaid Card unverzüglich mitzuteilen.

8.4   Der Kunde hat dem Mobilfunkanbieter unverzüglich jede Änderung seines Namens oder seiner Adresse mitzuteilen. Dies kann schriftlich oder telefonisch über die Kunden-Hotline erfolgen. Erforderlich ist  jeweils  eine  Legitimation  des  Kunden  durch  Angabe  einer  PUK,  der  Geheimzahl  oder  –  bei schriftlichen Mitteilungen – Vorlage einer Kopie des Personalausweises bzw. des Reisepasses und der aktuellen Meldebescheinigung oder Adressbeleg. 

8.5     Die Übertragung der Prepaid Card auf einen Dritten ist nur dann zulässig, wenn sich der Dritte 

gegenüber dem Mobilfunkanbieter durch ein amtliches Ausweisdokument mit Adressangabe (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung) legitimiert und eine schriftliche Übernahmeerklärung abgibt. 

8.6   Der Kunde darf seine Prepaid Card nicht in Vermittlungs- oder Übertragungssystemen nutzen,

um Verbindungen eines Dritten (Sprachverbindungen oder Datenübertragungen) an einen an-

deren Dritten ein- oder weiterzuleiten. Der Kunde darf seine SIM-Karte auch nicht zur Erbringung eines Telemediendienstes oder telekommunikationsgestützten Dienstes einsetzen. Hier-

unter  fällt  beispielsweise  der  Versand  von  Werbe-SMS,  Werbe-MMS  und  Werbe-Emails  an

Nutzer eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes, wenn dieser nicht manuell an einen Teilnehmer, sondern systemgesteuert an eine Vielzahl von Teilnehmern erfolgt.

8.7   Es ist nicht gestattet, die Mobilfunkdienstleistungen des Mobilfunkanbieter zu gewerblichen Zwecken zu vermarkten oder Dritten zur Vermarktung anzubieten, ohne dass dazu eine ausdrückliche schriftliche vorherige Einwilligung durch dem Mobilfunkanbieter vorliegt. Diese Regelung gilt auch für den Fall, dass nur Teile der Mobilfunkdienstleistungen betroffen sind.

8.8   Der Kunde verpflichtet sich, die auf der Grundlage dieses Mobilfunkvertrags erhaltene(n) Pre-

paid Card(s) ausschließlich zur Nutzung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen als Endkunde zu gebrauchen. Eine weitergehende oder gewerbliche Nutzung seiner Prepaid Card(s)

zur  Erbringung  von  (Mobilfunk-)  Dienstleistungen  für  Dritte  bedarf  der  ausdrücklichen  und

schriftlichen vorherigen Genehmigung durch den Mobilfunkanbieter.

8.9   Dem Kunden ist insbesondere untersagt, die Prepaid Card für folgende Zwecke zu nutzen: 

8.9.1  Erbringung  von  Zusammenschaltungsdiensten  jeglicher  Art  zwischen  dem  Mobilfunkanbieter Mobilfunknetz und anderen öffentlichen Telekommunikations- oder IP-Netzen und/ oder

8.9.2  Anschaltung betrieblicher Telefonanlagen oder Datennetze (LAN/WAN) mittels sog. GSM-Gateways (SIM-Boxen, LeastCostRouter) an das jeweilige Mobilfunknetz.

8.9.3  Der Kunde darf keine Verbindungen herstellen, die Auszahlungen oder andere Gegenleistun-

gen Dritter an den Kunden zur Folge haben.

9.  Schadensersatz und Haftungsbegrenzung

9.1    Für Vermögensschäden, die vom Mobilfunkanbieter, ihren gesetzlichen Vertretern und/oder ihren

        Erfüllungsgehilfen fahrlässig verursacht werden, haftet der Mobilfunkanbieter gegenüber ihren Kunden nach

        Maßgabe von § 44a TKG. 

9.2    In allen anderen Fällen bestimmt sich die Haftung vom Mobilfunkanbieter für sich, ihre gesetzlichen Vertreter und ihre Erfüllungsgehilfen nach den folgenden Regelungen:

a)  Der Mobilfunkanbieter haftet für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, unbegrenzt.

          Ebenso haftet der Mobilfunkanbieter unbegrenzt für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 

b)       Liegen die unter a) genannten Voraussetzungen nicht vor, haftet der Mobilfunkanbieter – gleich aus welchem

          Rechtsgrund - nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) schuldhaft verletzt 

          wird.  In  diesen  Fällen  ist  die  Haftung  vom Mobilfunkanbieter auf  den  vertragstypisch  vorhersehbaren Schaden  beschränkt.  Als  Kardinalpflichten  gelten  solche  Pflichten,  deren  Erfüllung  die  ordnungsgemäße  Durchführung  des  Vertrages  überhaupt  erst  ermöglicht  und  auf  deren  Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Es handelt sich somit um Pflichten, deren 

          Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden würde. 

c)       Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und wegen des Fehlens einer garantierten Beschaffenheit oder einer zugesicherten Eigenschaft der vom Mobilfunkanbieter zu erbringenden Leistungen. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen vom Mobilfunkanbieter.

9.3   Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu 

treffen. 

9.4  In  jedem  Fall  der  schuldhaften  Zuwiderhandlung  des  Kunden  gegen  Ziffern  8.6,  8.7,  8.8

und/oder 8.9 schuldet der Kunde dem Mobilfunkanbieter eine Vertragsstrafe in Höhe von EURO 1.250,00 pro vertragswidrig eingesetzter und/oder an Dritte weitergegebener Mobilfunkanbieter-Mobilfunkkarte. Sofern der Kunde eine juristische Person ist, haftet für den Vertragsstrafeanspruch neben der juristischen  Person  auch  deren  gesetzliches  Vertretungsorgan  als  Gesamtschuldner,  es  sei  denn,  dass die vertragswidrige Benutzung der Mobilfunkkarte ohne dessen Wissen und Willen  geschieht. Der  Mobilfunkanbieter bleibt  vorbehalten,  neben  der  Vertragsstrafe  gegen  den  gegen  Ziffern

8.6, 8.7, 8.8 und/oder 8.9 verstoßenden Kunden weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Eine geleistete Vertragsstrafe ist auf Schadensersatzansprüche vom Mobilfunkanbieter anzurechnen.

10. Datenschutz, Fernmeldegeheimnis

10.1  Der Mobilfunkanbieter erhebt, verarbeitet und nutzt die Bestands- und Verkehrsdaten (§ 96 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz)  sowie  die  Nutzungsdaten  (§  15  Telemediengesetz)  des  Kunden  im  Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses sowie in anderen Fällen, soweit gesetzliche  Vorschriften  die  Datenerhebung,  -verarbeitung,  oder  -nutzung  anordnen  bzw.  erlauben oder soweit der Kunde einwilligt. Der Mobilfunkanbieter darf die Bestandsdaten auch zur Beratung des Kun-

den zur Werbung für eigene Angebote sowie zur Marktforschung verarbeiten und nutzen, wenn

der Kunde in diese Verwendung eingewilligt hat. 

10.2  Der Mobilfunkanbieter darf ferner mit Einwilligung des Kunden die zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung der 

          Telekommunikation sowie zur Entgeltabrechnung gespeicherten Verkehrsdaten zum Zwecke 

          der Vermarktung von Telekommunikationsdiensten, zur bedarfsgerechten Gestaltung von 

          Telekommunikationsdiensten oder zur Bereitstellung von Diensten mit Zusatznutzen 

          verwenden. Der Kunde kann die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

10.3   Der Mobilfunkanbieter wird die Bestandsdaten spätestens mit Ablauf des auf die Beendigung des   

          Kundenverhältnisses folgenden Kalenderjahres löschen, soweit nicht gesetzliche Vorschriften 

          oder die Verfolgung von Ansprüchen eine längere Speicherung erfordern. Der Ablauf des Abrechnungszeitraums entspricht dem Zeitpunkt, zu dem die Rechnung erstellt würde, wenn es

sich  um  einen  Laufzeitvertrag  handeln  würde.  Die  Löschung  kann  unterbleiben,  soweit  der

Kunde vor der Löschung Einwände gegen die Guthabenhöhe erhoben hat.

10.4   Der Kunde hat keinen Anspruch auf Erteilung eines Einzelverbindungsnachweises (EVN)

10.5   Nimmt der Kunde Leistungen anderer Netzbetreiber in Anspruch, so können die Verkehrsdaten 

          des Kunden zum Zwecke der Abrechnung an externe Abrechnungsstellen übermittelt werden.

 11.  Anforderungen an Endgeräte

  Erwirbt der Kunde ein zur ausschließlichen Nutzung im Mobilfunknetz bestimmtes Mobilfunktelefon  („Endgerät  mit  SIM-Lock“),  so  ist  er  verpflichtet,  sich  während  der  Sperrfrist

(„SIM-Lock“) mit dem Endgerät mit SIM-Lock ausschließlich in dem jeweiligen Mobilfunknetz einzubuchen oder das von Mobilfunkanbieter festgelegte Entgelt zur Entsperrung des Endgeräts zu bezahlen.  Fall das Gerät ein SIM-Lock eines anderen Anbieters hat kann dieses Gerät NICHT für die SIM Karten von travSIM genutzt werden.

12. Gerichtsstand und anwendbares Recht

12.1  Gerichtsstand  wird vom jeweiligen Mobilfunkanbieter festgelegt, sofern  der Kunde Kaufmann ist und  das Kundenverhältnis  zum

Betrieb seines Handelsgewerbes gehört. Der Mobilfunkanbieter ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. Bei Nicht-Kaufleuten gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

12.2  Die  Beziehungen  der  Parteien  unterliegen  dem  Recht  des jeweiligen Landes wo der Mobilfunkanbieter registriert ist.

13. Allgemeine Bestimmungen

13.1  Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. 

13.2  Der  Kunde  darf  Ansprüche  aus  diesem  Kundenverhältnis  nur  mit  vorheriger  schriftlicher  Zustimmung vom Mobilfunkanbieter abtreten.

 

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